Planungssicherheit trotz Covid-19

von Bea-Miriam Brand, 5. März 2020
Themen: Aktuelles
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Liebe Kunden,

die aktuelle Situation der Corona-Erkrankungen (Covid-19) führt natürlicherweise zu einer allgemeinen Verunsicherung bezüglich geplanter Reisen.

Auch werden wir immer wieder von unseren Wiederbuchern kontaktiert:
Die meisten unserer Gäste buchen bis zu einem Jahr im Voraus. Viele Gäste im Resort blockieren noch vor Ihrer Abreise Ihr Wunschzimmer für Ihren nächsten Aufenthalt im Somatheeram.
Auch hier herrscht unter einigen Gästen Verunsicherung, inwiefern sie zurzeit langfristig planen können.

Ob kurzfristig anstehende Reisen oder Buchungen für die kommenden Monate:
Wir möchten Ihnen mit unseren aktuellen Sonderbedingungen zu einer etwaigen Verschiebung Ihrer Reise Planungssicherheit für Ihren anstehenden Somatheeram-Aufenthalt geben.

Die im folgenden erläuterten Sonderbedingungen ermöglichen Ihnen, Ihren Somatheeram-Aufenthalt zu planen, mit unserem Versprechen, bei einer veränderten Risikobewertung der allgemeinen Corona-Lage, Ihren Aufenthalt im Somatheeram ohne einen finanziellen Nachteil umplanen zu können.

Diese Sonderbedingungen haben bis auf Weiteres Gültigkeit für alle bestehenden und neuen Buchungen (Anreise bis 01.06.2022).

Wir hoffen mit diesen Sonderbedingungen eine Lösung in Ihrem Interesse gefunden zu haben. Um Ihnen diese besonderen Konditionen anbieten zu können, bitten wir Sie Anzahlung und Restzahlung gemäß der gültigen Fristen zu leisten. Denn als Familienunternehmen sehen wir uns gerade in einer Situation wie dieser in einer hohen Verantwortung, unseren Verpflichtungen unseren Mitarbeitern und lokalen Zulieferern gegenüber nachzukommen. Dafür sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wir danken Ihnen und freuen uns Sie bald im Somatheeram begrüßen zu dürfen!

 

Ihr Somatheeram Health Group Team

 

 

1. Sonderkonditionen für bestehende Buchungen bei Anreise bis 01.06.2022

 

Bei Anreise zwischen dem 01.08.2020 und dem 01.06.2022 bieten wir Ihnen an, Ihren Aufenthalt bis 14 Tage vor Anreise um bis zu drei Jahre zu verschieben (es gilt das Anreisedatum). Bereits geleistete Zahlungen bleiben auf Ihrem Kundenkonto bestehen und werden mit dem zukünftigen Aufenthalt mit mindestens gleicher Dauer verrechnet. Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt zu den in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornierungsbedingungen zu stornieren. Sollten Sie von den „Sonderbedingungen für Aufenthaltsstornierungen aufgrund des Corona-Virus“ Gebrauch machen und Ihren Aufenthalt im Nachhinein gänzlich stornieren, ohne dass ein neuer Aufenthalt in den drei Jahren gebucht wurde, fallen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornierungsgebühren so an, als ob Sie zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthalts storniert hätten. Die Stornogebühren werden dann mit Ihrem Guthaben verrechnet bzw. ggf. nachgefordert. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückgezahlt.

Sollte auch die unter den „Sonderbedingungen für Aufenthaltsstornierungen aufgrund des Corona-Virus“ verschobene und bestätigte Buchung storniert werden, so beträgt die Stornierungsgebühr mindestens den Betrag, der bei Stornierung der ursprünglichen Buchung zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthalts angefallen wäre. Kurzfristigere Stornierungen können in dem Fall zu höheren Stornierungsgebühren führen. Diese werden dann wiederum mit Ihrem Guthaben verrechnet bzw. ggf. nachgefordert. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich auch hier zurückgezahlt.

Wenn Sie unter den „Sonderbedingungen für Aufenthaltsstornierungen aufgrund des Corona-Virus“ Ihren Aufenthalt verschieben und danach nicht innerhalb von drei Jahren anreisen, verfällt Ihr Guthaben.

 

2.Sonderkonditionen für Neubuchungen

 

Bei Buchungsabschluss vor dem 01.06.2022 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reise einmalig bis 14 Tage vor geplanter Anreise kostenfrei um bis zu drei Jahre zu verschieben (es gilt das Anreisedatum). Bereits geleistete Zahlungen bleiben bei Inanspruchnahme der Umbuchungsoption auf Ihrem Kundenkonto bestehen und werden auf den Umgebuchten Aufenthalt vollständig angerechnet. Eine Auszahlung, Übertragung oder sonstige Verwendung ist nicht möglich.

Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt zu den in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornierungsbedingungen zu stornieren. Sollten Sie von den „Sonderbedingungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Buchungen im Somatheeram“ Gebrauch machen und Ihren Aufenthalt im Nachhinein gänzlich stornieren, ohne dass ein neuer Aufenthalt in den drei Jahren gebucht wurde, fallen die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornierungsgebühren so an, als ob Sie zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthalts storniert hätten. Die Stornogebühren werden dann mit Ihrem Guthaben verrechnet bzw. ggf. nachgefordert. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich zurückgezahlt.

Sollte auch die unter den „Sonderbedingungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Buchungen im Somatheeram“ verschobene und bestätigte Buchung storniert werden, so beträgt die Stornierungsgebühr mindestens den Betrag, der bei Stornierung der ursprünglichen Buchung zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung des Aufenthalts angefallen wäre. Kurzfristigere Stornierungen der verschobenen Buchung können in dem Fall zu höheren Stornierungsgebühren (gemäß AGB) führen. Diese werden dann wiederum mit Ihrem Guthaben verrechnet bzw. ggf. nachgefordert. Überschüssiges Guthaben wird selbstverständlich auch hier zurückgezahlt.

 

Referenz: SBC-20200301-J

 

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